Meldestellen für zufällig gefundene KinderpornoseitenAchtung:

 

 Machen Sie sich keinesfalls gezielt auf die Suche nach Kinderpornographie. Dies ist ebenso strafbar, wie das Sammeln von Bildern zu Beweiszwecken. Falls Ihnen jemand Kinderpornographie anbietet, gehen Sie nicht darauf ein. Sind entsprechende Dateien auf Ihren Computer gelangt, dann sollten Sie alle relevanten Informationen über Absender beziehungsweise Fundstelle notieren, um das Material dann unverzüglich zu löschen (z. B. durch Leeren des Browser-Cache oder Löschen der entsprechenden E-Mail). Senden Sie kein kinderpornographisches Material an die Behörden, sondern lediglich eine möglichst genaue Beschreibung von Fundstelle/Absender sowie des Inhalts (Alter der Personen, dargestellte Szene etc.).


Hinweise auf kinderpornographische Inhalte, die lediglich zu Bildern von spärlich bekleideten, jungen Frauen führen, beschäftigen die Beamten unnötig und behindern andere Ermittlungen. Bitte vergleichen Sie daher die folgende Definition mit dem von Ihnen gefundenen Material, ehe Sie den Behörden einen Hinweis übermitteln.


Was ist Kinderpornographie? Kinderpornographie ist die Darstellung des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Bei der Darstellung kann es sich um tatsächlich stattgefundenes oder um wirklichkeitsnahes Geschehen handeln, so dass auch mit Bildbearbeitungssoftware konstruiertes Material unter das Verbot fällt. Als Altersgrenze für Kinder gilt die Vollendung des 14. Lebensjahres

 

Sexueller Missbrauch bedeutet, dass an dem Kind sexuelle Handlungen durch einen Erwachsenen oder ein anderes Kind vorgenommen werden, oder dass das Kind diese Handlungen an einem Erwachsenen vornimmt. Darunter fallen auch Handlungen, die das Kind an sich selbst vornimmt.

Nacktbilder von Kindern (FKK-Fotos) sind keine Kinderpornographie, sofern dabei nicht die Darstellung von Geschlechtsteilen in den Vordergrund rückt. Dies ist gegeben, wenn das Kind auf Regieanweisung unnatürliche Posen einnimmt (weit gespreizte Beine etc.). Bitte geben Sie zusammen mit Ihrem Hinweis – auch wenn Ihnen dies schwerfällt – eine genaue Beschreibung des gefundenen Materials ab, aus der ersichtlich ist, in welchen Punkten es sich mit obiger Definition deckt.

Die Ermittlungsbehörden benötigen klare Anhaltspunkte, um tätig werden zu können.


Baden-Württemberg: flz@lka.polizei-bw.de 
Bayern: blka@polizei.bayern.de 
Berlin: lka@polizei.berlin.de 
Hamburg: lka-hinweise-rechts@hamburg.de 
Nordrhein-Westfalen: www.lka.nrw.de/formular/kontakt2.asp 
Rheinland-Pfalz: landeskriminalamt.fahndung@polizei.rlp.de 
Saarland: lka211@slpol.de 
Sachsen: www.lka.sachsen.de/FrFeedback.htm 
Sachsen-Anhalt: Anzeigen.Hinweise@lka.pol.lsa-net.de 
Thüringen: cybercop-tlka@knuut.de 

 

Sollte das Landeskriminalamt Ihres Bundeslandes noch keine Online-Meldestelle betreiben, so können Sie Ihren Hinweis auch bei einem anderen abgeben.


 

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