ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE RECHTE DES KINDES

UN-Kinderrechtskonvention im Wortlaut
Texte in amtlicher Übersetzungbearbeitet und bereitgestellt durch die Infostelle Kinderpolitik
beim Deutschen Kinderhilfswerk e.V. vom 20. November 1989

am 26. Januar 1990
von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet (Zustimmung von Bundestag und Bundesrat durch Gesetz vom 17. Februar 1992 - BGB1. II S.121) am 6. März 1992
Hinterlegung der Ratifikationsurkunde beim Generalsekretär der Vereinten Nationen

am 5. April 1992
für Deutschland in Kraft getreten

(Bekanntmachung vom 10. Juli1992 - BGBl. II S. 990)



Artikel 34 [Schutz vor sexuellem Mißbrauch]


Die Vertragsstaaten verpflichten sich, das Kind vor allen Formen sexueller Ausbeutung und sexuellen Mißbrauchs zu schützen. Zu diesem Zweck treffen die Vertragsstaaten insbesondere alle geeigneten innerstaatlichen, zweiseitigen und mehrseitigen


Maßnahmen, um zu verhindern, daß Kinder

zur Beteiligung an rechtswidrigen sexuellen Handlungen verleitet oder gezwungen werden;

für die Prostitution oder andere rechtswidrige sexuelle Praktiken ausgebeutet werden;

für pornographische Darbietungen und Darstellungen ausgebeutet werden. Artikel 35 [Maßnahmen gegen Entführung und Kinderhandel]


Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten innerstaatlichen, zweiseitigen und mehrseitigen Maßnahmen, um die Entführung und den Verkauf von Kindern sowie den Handel mit Kindern zu irgendeinem Zweck und in irgendeiner Form zu verhindern.


Mit diesem Link findet Ihr auch den gesamten Text der UNKinderrecht-Konvention und könnt Euch auch umfassend über die Rechte informieren:
http://www.kinderpolitik.de/bibliothek/content/index.html?a=/bibliothek/content/3_1.htm

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