Das macht mich wütend.........Einige Ausszüge aus einem Diskusionsforum im Netz mit Pädokriminellen.... einige Auszüge...nicht vollständig....
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| RE: klare Sprache |
Autor: Maik (---.intrinet.de) Datum: 17.01.02 14:55
@Blackangel
Kinder sind kein Eigentum sondern nur eine Leihgabe mit der Verpflichtung der Eltern sie zu starken Erwachsenen zu erziehen.Welches nicht gelingen kann wenn Pädos ihre kranke Lust an ihnen ausleben.Eine gesunde Gesellschaft kann nur aus gesunden Kindern erwachsen und es ist unser aller Pflicht das wervollste Gut zu schützen.Und das sind unsere Kinder. Dein Zitat Ende
Grade Pädos sind durchaus in der Lage Kinder zu starken Erwachsenen zu machen. Das wirst du nicht verstehen, da du Pädophilie für nichts Gesundes hälst. Übrigens geb ich dir ganz besonders recht, wenn du sagst, das Kinder kein Eigentum sind. Darüber sollten Eltern mal nachdenken ehe sie zum Beispiel ihre Kinder zur Polizei schleifen, weil diese erzählen das sie einen grossen Freund haben.
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| RE: klare Sprache |
Autor: Esther (---.intrinet.de) Datum: 17.01.02 15:25
Eltern sind verpflichtet Unrecht zu melden was an ihren Kindern vollzogen wird. Die Gesellschaft ist verpflichtet die Kinder vor den "Menschen" zu schützen die vorgeben Kinder zu lieben ihnen aber großen Schaden zufügen durch ihre Handlungen an ihnen.Ihr könnt mir nicht erzählen das sich die Kinder die von euch "geliebt" werden zu gesunden Erwachsenen entwickeln können.
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| RE: klare Sprache |
Autor: Maik (---.intrinet.de) Datum: 17.01.02 15:31
Eltern sind verpflichtet Schaden abzuwenden. Das ist etwas anderes.
Die Gesellschaft ist tatsächlich verpflichtet, Kinder vor Schaden zu schützen. Dann soll sie das auch tun und aufhören sich auf die Pädophilen zu konzentrieren.
Was deinen letzten Satz betrifft: Es spielen sicher noch andere Dinge eine Rolle in der Entwicklung des Kindes. Wenn das Kind säuft,kifft und prügelt, ist auch der Pädo oft überfordert. Aber die Aussage: Kinder die mit Pädos zusammen sind, nehmen zwangsläufig Schaden, ist Unsinn.
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| RE: klare Sprache |
Autor: Esther (---.intrinet.de) Datum: 17.01.02 15:45
Ich fasse es nicht was soll das. Jedes Kind was sexuell benutzt wurde hat zwangsläufig Schäden davon getragen und wenn es Spätfolgen sind so wie eine gestöhrte Sexualität oder Ess störungen oder einfach das wenn sie erwachsen sind später nicht bindungsfähig sind. Wie offt stellt sich herraus das das Kind was säuft,kifft und prügelt ein Opfer von solchen Übergriffen ist......
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| RE: klare Sprache |
Autor: Maik (---.intrinet.de) Datum: 17.01.02 15:49
Ein Kind was sexuell benutzt wurde, kann Schaden davon tragen. Ein Kind was von einem Erwachsenen ehrlich geliebt wurde, trägt höchstens dann Schaden davon, wenn es bemerkt wie die Umwelt über solche Beziehungen denkt.
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| RE: klare Sprache |
Autor: Esther (---.intrinet.de) Datum: 17.01.02 15:56
Diese liebe darf nie sexuell werden.Nur das ist ja nicht auszuschließen .
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| RE: klare Sprache |
Autor: Maik (---.intrinet.de) Datum: 17.01.02 16:03
Diese Liebe darf nie sexuell werden. In der heutigen Zeit und solange Pädos noch nicht akzeptiert werden, muss ich dir da Recht geben. Wegen der Nichtakzeptanz ihrer grossen Freunde! Und wegen den Folgen, die eine Aufdeckung einer sexuellen Beziehung hat. Wegen der Dämonisierung solcher Handlungen zwischen Kindern und Erwachsenen. Wegen der häufigen Paranoia, die für den betroffenen Pädo und das Kind eine Belastung sind.
Auszuschliessen ist es nicht. Das ist vermutlich auch ein Grund dafür, das einige Leute am liebsten alle die pädophil sind, wegschliessen würden.
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| RE: klare Sprache |
Autor: Esther (---.intrinet.de) Datum: 17.01.02 16:13
Es dürfen grundsätzlich keinerlei sexuelle Beziehungen zwischen Erwachsenen und Kindern geben.NIEMALS. Ja wegschließen und versuchen zu therapieren das ist die einzige Lösung um unsere Kinder zu schützen. | |
und so geht es immer weiter..........
| RE: klare Sprache |
Autor: Maik (---.intrinet.de) Datum: 17.01.02 16:14
Es gibt keinen Grund für das generelle Verbot von sexuellen Beziehungen zwischen Kindern und Erwachsenen.
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| RE: klare Sprache |
Autor: Esther (---.intrinet.de) Datum: 17.01.02 16:32
Keinen Grund? Erstens ist es gesätzlich verboten und auch moralisch verwerflich.Es gibt auch noch 1000 andere Gründe für ein Verbot. |
| RE: klare Sprache |
Autor: Maik (---.intrinet.de) Datum: 17.01.02 16:42
@blackangel
Gesetzeswidrig ist es! Aber Gesetze kann man überdenken. Das gleiche mit Moral! Eine übergeordnete Moral sollte es in einem modernen Staat nicht geben. Da sollte nur zählen, ob Persönlichkeits- oder Grundrechte verletzt werden durch gewisse Handlungen. Wie etwa das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit. | | |
und so ging es tagelang weiter bis zum 23.1.2002 . An diesem Tag ist das forum verschwunden!!!!!!!!!!!!!!!!
Pressemitteilug über die K-13 im Februar 2002:
GESELLSCHAFT
K-13 gibt nicht auf
Pädophile wollen weiterhin ins Vereinsregister
TRIER/HAMBURG. (mic) Die "Krumme 13" gibt nicht auf:
Der "Gefangenenhilfeverein für Pädophile" mit Sitz in Trier will die
Ablehnung des Eintrags in das Vereinsregister nicht hinnehmen.
Vor drei Wochen berichteten die Medien bundesweit über den Versuch
der "Krummen 13", ins Trierer Vereinsregister eingetragen zu werden.
In einem per E-Mail verschickten Rundbrief an die K-13-Mitglieder hat
sich der Verein nun erstmals wieder zu Wort gemeldet. Unterzeichnet
ist der Newsletter, der dem TV vorliegt, mit: "der Vorstand/Redaktion
und Mitarbeiter". Vermutlich dürfte es sich maßgeblich um den
Vorsitzenden des Vereins, Dieter Gieseking, handeln. Der Verein
firmiert auf dem fünf Din-A4-Seiten langen Rundbrief als "Online-
Zeitschrift zur Emanzipation der Pädophilie". Die Webseiten im
Internet seien derzeit nicht mehr zu erreichen, heißt es in dem
Newsletter, und dies bleibe vorläufig auch so, denn: Wegen der "stark
gestiegenen Zugriffe" habe der Provider "aus rein wirtschaftlichen
Gründen" den Vertrag mit der "Krummen 13" zum 31. Dezember gekündigt.
Der Verein kritisiert erneut die angebliche Verfolgung in der
Öffentlichkeit: "Die Pädophilen sind die Juden vor der
Reichskristallnacht damals." Wegen Verleumdung, übler Nachrede,
Beleidigung und falscher Anschuldigung habe der Hamburger Vorstand
Strafanzeige "gegen alle Personen/Stellen" erstattet, die mit diesen
Anschuldigungen zu tun hätten. Außerdem, schreibt der Autor, seien
Morddrohungen eingegangen, weshalb man bei der Hamburger
Mordkommission Strafanzeige gestellt habe. Die Kripo habe
daraufhin "Personenschutz zugesichert". Das allerdings bestreitet die
Hamburger Polizei. Eine Strafanzeige von Gieseking liege ebenfalls
nicht vor, sagte ein Sprecher dem TV. Die "Krumme 13" kündigt an,
Rechtsmittel gegen die Ablehnung des Eintrags ins Vereinsregister zu
prüfen. Das werde geschehen, sobald der Ablehnungsbeschluss beim
Verein eingehe. "Der Eintrag eines Vereins ins Vereinsregister darf
nicht davon abhängen, ob die Vorstandsmitglieder vorbestraft sind",
schreibt der Autor.
Sex mit Kindern gemeinnützig?
"Verein Pädophiler in Deutschland" will nach HamburgDieter Gieseking kann sich fast als ein Star fühlen: Medien vom Lokalblatt Trierischer Volksfreund bis hin zum Spiegel haben sich bereits an dem 46-jährigen ehemaligen Bundesgrenzschützer abgearbeitet. Nun wird auch die Hamburger Öffentlichkeit einsteigen: Denn Gieseking hat angekündigt, seinen Verein "Krumme 13" demnächst "in Hamburg oder der näheren Umgebung" anzumelden. Sein Verein - das ist der erste Verein "Pädophiler in Deutschland".
Der Verein und sein Vorsitzender sprechen sich ausdrücklich für Sex mit Kindern aus und wollen es laut eigener Aussage Pädophilen und Päderasten ermöglichen, "in dieser Gesellschaft unbehelligt, respektiert, akzeptiert, emanzipiert und etabliert zu leben". Der Vereinsgründer selbst ist bereits wegen der Verbreitung kinderpornographischer Schriften in Deutschland und Luxemburg vorbestraft: 1996 bekam er 18 Monate Haft, weil er einen Kinderporno-Versandhandel betrieben hatte - von seinem Wohnwagen aus. Fahnder stellten zudem in einem Ferienhaus, in dem Gieseking sich eingemietet hatte, Videos sicher, auf denen Sex mit Kindern zu sehen war.
Nichtsdestotrotz bemüht sich der Vorsitzende des Vereins, der sich im Mai vergangenen Jahres in Trier als "Gefangenenhilfsverein" gründete, um die Gemeinnützigkeit von "Krumme 13". Dies wurde ihm im Dezember jedoch vom Amtsgericht Trier verweigert mit der Begründung, die Internet-Seite des Vereines lege den Verdacht nahe, dass "Straftatbestände verharmlost und Pädophile in ihrem Tun bestärkt" würden. Dagegen legte Gieseking zunächst Widerspruch beim Landgericht ein, den er jetzt zurückzog - mit der Begründung, seine Zelte in Trier abzubrechen. Nach der Berichterstattung über den Verein "und der damit verbundenen Vertreibung aus Trier" sei die Aussicht, die Gemeinnützigkeit zu erhalten, "eher unwahrscheinlich". Nicht nur AnwohnerInnen in der Stadt an der Mosel hatten sich mit der Gründung einer Bürgerinitiative gegen die Ansiedlung des Vereins gewandt, im Dezember war auch die rechtsextreme NPD gegen die "Krumme 13" aufmarschiert.
In Hamburg will Gieseking nun einen neuen Versuch starten. Er werde diesmal jedoch den Antrag "entsprechend den gerichtlichen Vorgaben mit einer etwas geänderten Satzung" stellen. Peter Ahrens
taz Hamburg Nr. 6681 vom 20.2.2002, Seite 22, 33 Zeilen (TAZ-Bericht), Peter Ahrens
gefunden unter:
www.haz.de
Die Richterin findet kein Opfer
Ein Anklagevertreter, der unbeirrbar davon überzeugt ist, eine angebliche Vergewaltigung verfolgen zu müssen, hat gestern vor dem Amtsgericht komplett Schiffbruch erlitten.
Oberstaatsanwalt Wolfgang Burmester hatte den Hemminger Immobilienkaufmann Wolfgang H. wegen Vergewaltigung angeklagt, obwohl selbst das angebliche Opfer die Gewalttat bestreitet. Burmester ließ sich nicht beirren, forderte in seinem Plädoyer zwei Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe und erntete einen Freispruch auf Kosten der Landeskasse. Amtsrichterin Birgit Christians-Benning rechnet damit, dass der Oberstaatsanwalt in die Berufung geht.
Die Vorgeschichte hatte durchaus pikante Aspekte. Der Immobilienkaufmann hatte ein Verhältnis zur Ehefrau seines Geschäftspartners. Das Paar traf sich heimlich und fand Gefallen an sadomasochistischen Praktiken. Ein paar Begegnungen wurden auch mit der Videokamera mitgedreht. Als der Kaufmann dann wegen bandenmäßigen Betruges und Verstoßes gegen das Ausländergesetz aufflog, gerieten auch die Videos eher zufällig in die Hände der Polizei.
Die daraus folgende Ermittlungsarbeit hat Verteidiger Matthias Waldraff gestern scharf kritisiert. Die Kripo hatte erst den Ehemann des angeblichen Opfers befragt, der bis zu dieser Sekunde nichts von dem Verhältnis ahnte. Anschließend wurde die Frau, die mit ihrem Kind zu einem Arztbesuch nach Hannover gefahren war, gleich zur Vernehmung abgefangen. Später saß die ganze Familie bei der Polizei. Die Frau ist von einem Mann vernommen worden, was bei angeblichen Vergewaltigungsopfern absolut unüblich ist. Der Kommissar hat sie mit Suggestivfragen konfrontiert und im Protokoll auch keinen Hehl daraus gemacht, dass er ihre Behauptung, sie sei nicht vergewaltigt worden, für eine „Schutzbehauptung“ halte. Die Frau räumte schließlich, nachdem sie darum gebeten hatte, doch die Vorführung des Videos abzubrechen, eine Vergewaltigung ein, schon zwei Tage später widerrief sie aber diese Aussage.
Gestern im Prozess schaute sich das Gericht den umstrittenen Film an und hatte die Frage zu klären, ob das Geschehen von beiden Seiten gewollte Sexualpraktik war oder eine Vergewaltigung. Der Oberstaatsanwalt blieb bei seiner Einschätzung. Verteidiger Matthias Waldraff nannte es anmaßend, wenn ein Außenstehender die intimsten Praktiken eines Paares als Zensor aburteilt und sich über die Bekenntnisse der Betroffenen hochmütig hinwegsetzt. Der Verteidiger forderte Freispruch, und das Gericht folgte ihm, weil auch Richterin Christians-Benning in diesem Prozess kein Opfer fand. Die Frau hat nie Anzeige erstattet.
Die Sache ist aber noch nicht vorbei. Oberstaatsanwalt Burmester betreibt ein weiteres Verfahren. Diesmal gegen die Frau, die er im gestrigen Prozess noch als Opfer sah. Er hat ihr aus der Aussage vor der Kripo einen Strick gedreht. Die erst eingeräumte, dann widerrufene Vergewaltigung war nach Meinung des Anklägers entweder eine Falschbeschuldigung oder eine versuchte Strafvereitelung. Es wird also weiter in alten Wunden gebohrt.
hpw